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Auf welt.de lesen wir: „Wie viel Eigentum darf man besitzen, wenn man staatliche Leistungen in Anspruch nimmt? Müssen Eltern gar ihr Haus aufgeben, wenn die Kinder ausgezogen sind? Das Urteil des Verfassungsgerichts ist für Betroffene eine schlechte Nachricht.“ Weiter heisst es: 

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„Ein lang erwartetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist da, und es könnte Tausende von Eigenheimbesitzern betreffen: Die Frage, ob selbst bewohntes Eigentum von Hartz-IV-Empfängern angemessen ist, darf auch anhand der Zahl der Bewohner bewertet werden. Die entsprechende Regelung verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, erklärte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe. Der Gesetzgeber müsse dabei auch nicht berücksichtigen, ob früher mehr Menschen wie etwa inzwischen ausgezogene Kinder in der Wohnung gewohnt hätten. Demnach kann der Auszug der Kinder aus dem Eigenheim für Hartz-IV-Bezieher den Verlust der Bezüge oder eben des Hauses zur Konsequenz haben…“ Weiter im Originalbeitrag lesen