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Auf fehmarn24.de lesen wir: „Wenn Rentner ins Pflegeheim müssen, wird das eigene Haus unter Umständen zur Finanzierung genutzt. Die Immobilie kann jedoch vor dem Sozialamt geschützt werden.“ Weiter heisst es dort:

„Wenn Rentner, die übrigens von Rabatten profitieren können, in ein Pflegeheim müssen, stellt sich oftmals die Frage der Finanzierung. Einen Teil zahlt die Pflegeversicherung. Danach wird für die monatliche Pflegeheimrechnung zunächst die Rente herangezogen. Wenn diese jedoch nicht ausreicht, wird auf finanzielle Rücklagen, Vermögenswerte, Aktien oder sonstige Wertbesitze zurückgegriffen, die ein Rentner hat – unter anderem auch eigene Immobilien oder Grundstücke. Die Kinder der Betroffenen können dies vermeiden. Eine Möglichkeit besteht darin, dass die Rentner ihren Kindern das Haus bereits vor Eintreten eines Pflegefalls überschreiben. Wenn Kinder eine Immobilie in Form einer Schenkung oder vorweggenommenen Erbfolge bekommen, geht diese in den Besitz der Kinder über und ist somit vor einer Veräußerung durch das Sozialamt geschützt. Bei der Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten, also bei Schenkungen an die Kinder, gilt es jedoch einige Dinge zu beachten…“ Weiterlesen im Originalbeitrag