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Auf anwalt.de lesen wir: „In Deutschland werden jedes Jahr rund 1,5 Millionen Mietverträge neu abgeschlossen. Mieter und Vermieter treffen darin Absprachen und Vereinbarungen, die neben den gesetzlichen Regelungen zum Mietrecht die Grundlage für das Mietverhältnis bilden. Doch was genau regelt ein Mietvertrag über Wohnraum? Was muss in dem Vertrag drinstehen und was darf darin nicht enthalten sein? Welche Klauseln sind unwirksam? Die Antworten auf diese und weitere häufigen Fragen lesen Sie in diesem Artikel.“ Weiter heisst es zum Thema:

„Mit dem Mietgegenstand wird die Mietsache selbst festgelegt und möglichst genau beschrieben. Dazu zählt der Ort der Mietwohnung, die Lage der Wohnung im Haus sowie die Anzahl der Zimmer,. Wenn ein Garten oder Kellerräume, Trockenräume, eine Garage oder ein Stellplatz mitvermietet wird, sollte auch dies unter dem Punkt „Mietgegenstand“ aufgeführt werden. So besteht von Anfang an Klarheit darüber, was der Mieter uneingeschränkt benutzen darf. Während der gesamten Mietzeit muss der Vermieter dann alles zur Verfügung stellen, was unter dem Mietgegenstand aufgeführt und festgelegt wurde. Wird die Wohnung mit einer Einbauküche vermietet, sollte auch dies im Mietvertrag festgehalten werden. Die Angabe zur Wohnfläche ist zwar nicht zwingend, aber sehr sinnvoll. Die Wohnungsgröße ist zum Beispiel für die Festlegung der Miete, für spätere Mieterhöhungen oder für die Abrechnung der Betriebskosten wichtig. Eine klare Vereinbarung über die vermietete Wohnfläche beugt somit Unsicherheiten und unnötigen Diskussionen vor. Die Wohnfläche wird üblicherweise über die sogenannte Wohnflächenverordnung ermittelt. …“ Jetzt im Originalbeitrag weiterlesen