Auf nord24.de lesen wir: „Sollten Sie die Grundsteuererklärung bereits eingereicht haben, kann es schon sein, dass Sie Ihren Grundsteuerwertbescheid erhalten haben. Rechtsanwalt Dr. Schmel empfiehlt innerhalb von einem Monat Einspruch einzulegen!“ Weiter heisst es dort:
„Der Grundsteuerwertbescheid beinhaltet alle vom Eigentümer angegeben Daten und dient als Berechnungsgrundlage für die Folgebescheide. „Aus diesem Grund sollten Eigentümer dieses Dokument genau überprüfen“, rät Rechtsanwalt Dr. Walter Schmel. Der Grundsteuerwertbescheid ist die Grundlage aller weiteren Berechnungen. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Grundsteuerwertbescheides müssen Eigentümer reagieren und sich schriftlich an das zuständige Finanzamt wenden. Wer die Frist nicht einhält, hat danach keine Möglichkeit gegen die festgelegte Wertberechnung …“ Weiterlesen im Originalbeitrag