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In der HNA heisst es:“Eine Proberechnung zeigt, dass die Grundsteuerreform insbesondere private Immobilienbesitzer treffen könnte. Doch noch fehlt eine verlässliche Datenbasis.“ Weiter lesen wir dort:

„Wie der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, ließ das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen bereits im Herbst 2019 berechnen, auf welche Immobilien sich die Reform der Gewerbesteuer auswirken könnte. Dabei kam man zu der Erkenntnis, dass viele Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit einer rund einem Drittel höheren Steuerbelastung zu rechnen haben könnten, Besitzer von Gewerbeimmobilien hingegen oftmals bis zu einem Drittel günstiger wegkommen könnten. Allerdings fußt die Proberechnung auf theoretischen Daten und ist daher nicht belastbar. Das soll sich nun durch die realen Daten der neuen Grundsteuererklärungen ändern. Problem dabei: Noch immer haben zahlreiche Immobilienbesitzer die Erklärung nicht abgegeben, die benötigte Datenbasis ist daher …“ Weiterlesen im Originalbeitrag