In der FR lesen wir: „Die Grundsteuererklärung enthält unter anderem die Quadratmeterangaben zu allen Wohn- und Nutzflächen. Doch nicht alle Räume müssen berücksichtigt werden.“ Weiter heisst es dort:

„Alle Hauseigentümer:innen und Grundbesitzende erwartet eine wichtige Änderung: Die Grundsteuer-Reform. Bis Ende Oktober 2022 muss für jedes Objekt eine neue Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwerts eingereicht werden. Doch wer seine Grundsteuererklärung abgibt, der sollte genau darüber Bescheid wissen, was er tut – besonders bei der Angabe der Wohn- und Nutzfläche. Denn die Quadratmeterangaben haben maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer. Häufig ist auf die Angaben im Kaufvertrag oder den Bauunterlagen kein Verlass, denn nicht alle Räume müssen bei der Grundsteuererklärung angegeben werden. Alle Eigentümer:innen sollte deshalb genau überprüfen, welche Wohnflächen sie eintragen müssen, sonst drohen unnötige Zahlungen. Die Grundsteuererklärung unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In der Regel sind die Angaben von Wohn- und …“ Weiterlesen im Originalbeitrag