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In. der FAZ lesen wir: „Verkauft ein geschiedener Ehemann die Hälfte des Eigenheims an seine frühere Frau, ist der Gewinn unter Umständen zu versteuern. Das sagt der Bundesfinanzhof. Konkret ging es um den Fall eines Ehepaares aus Bayern.“ Weiter heisst es dort:

„Wenn ein geschiedener Ehemann seine Haushälfte an die ehemalige Frau verkauft, muss er den Gewinn unter Umständen versteuern. Werde eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren angeschafft und wieder verkauft, handle es sich um ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft, erklärte der Bundesfinanzhof in München am Donnerstag. Das gelte auch für den Miteigentumsanteil, der im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung verkauft werde. (Az. IX R 11/21) Im konkreten Fall ging es um ein Ehepaar aus Bayern, das im Jahr 2008 zusammen ein Haus gekauft hatte. Dort wohnten die Frau und der Mann mit ihrem gemeinsamen Kind. 2015 geriet die Ehe in die Krise und der Mann zog aus, während die Frau und das Kind in dem Haus wohnen blieben. Im Scheidungsverfahren kam es zum Streit um das Haus, die Frau drohte mit Versteigerung. Daraufhin veräußerte der Mann im Sommer …“ Weiterlesen im Origiinalbeitrag