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Auf ZDF.de lesen wir: „Das Amtsgericht Neukölln hat die in Berlin geltende Mietpreisbremse einem Bericht zufolge für nichtig erklärt. Grund sei ein Verfahrensfehler bei der Umsetzung der Verordnung.“ Weiter lesen wir:

„Wegen eines Verfahrensfehlers hat das Amtsgericht Neukölln die seit 2015 geltende Mietpreisbremse in Berlin für nichtig erklärt. Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, hätte die Verordnung vor Inkrafttreten nachvollziehbar öffentlich – etwa im Internet – begründet werden müssen, weil sie in Eigentumsrechte eingreift. Laut Gerichtsurteil, das der Zeitung vorliegt, habe Berlin dies aber versäumt. Zuständiger Bausenator war damals Andreas Geisel (SPD). Die Zeitung zitiert aus der Urteilsbegründung vom 16. November:

Da die Pflicht zur Begründung der Verordnung und diese der Öffentlichkeit leicht zugänglich zu machen, zwingender Bestandteil der Ermächtigungsgrundlage ist, führt deren Fehlen zur Nichtigkeit der Verordnung.

Auszug aus der Urteilsbegründung des Amtsgerichts Neukölln

Das Urteil beziehe sich nicht auf den Inhalt der Mietpreisbremse, sondern auf ihre Umsetzung. Weiterlesen im Originalbeitrag