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In der Süddeutschen lesen wir: „Große Wohnungsunternehmen in Berlin sollten aus Sicht des Fraktionschefs der Grünen im Abgeordnetenhaus, Werner Graf, enteignet werden. „Wir haben uns als Koalition auf eine Expertenkommission verständigt, die Wege aufzeigen soll, wie eine Enteignung umgesetzt werden kann. Es geht nun um das Wie nicht um das Ob“, bekräftigte Graf im „Tagesspiegel“ (Montag). Er verwies auf den Beschluss der Grünen, Enteignungen als letztes Mittel zu nutzen, um einen mehrheitlich gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt zu erreichen.“ Weiter lesen wir:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„“Die Frage ist, wie der Artikel 15 im Grundgesetz zur Enteignung angewendet werden kann und wie Entschädigungen „unter gerechter Abwägung der Interessen“ berechnet werden muss“, sagte Graf. „Wir tragen die Verantwortung, dass solche Pläne sorgfältig und akkurat von der Kommission vorbereitet werden, gerade wenn man vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen will.“ Ende September hatten bei einem Volksentscheid gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Enteignung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in der Hauptstadt gestimmt. Eine vom Senat eingesetzte Expertenkommission soll sich mit dem Thema befassen und dann eine Empfehlung aussprechen, ob und unter welchen Voraussetzungen sich der Volksentscheid umsetzen …“ Im Original weiterlesen