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Auf anwalt.de lesen wir: „Ein Messie als Wohnungsnachbar, Miteigentümer oder gar Mieter ist für die Beteiligten oftmals eine Katastrophe.“ Weiter heisst es:

bild aus eigenem bestand, Bremen

„Doch nicht jeder unordentliche Mensch ist gleich ein Messie und wie die Wohnung „dekoriert“ wird, ist Sache des jeweiligen Bewohners, solange dadurch, etwa durch das Lagern von organischem Müll, nicht die Gebäudesubstanz geschädigt wird. Das Messie-Syndrom ist eine psychische Erkrankung, die sich im zwanghaften Sammeln und Horten von allen möglichen Dingen, im Extremfall auch von Tieren, äußert. Appelle, Ordnung zu halten oder gar Hilfsangebote wie das Entrümpeln fruchten oft leider nicht oder nur kurz. Leidet die Hygiene derart, dass die Wohnung schaden nimmt, kann ein Vermieter nach vorheriger Abmahnung das Mietverhältnis kündigen. Eine fristlose Kündigung scheidet meist aus, weil sich das Problem häufig erst nach und nach herausstellt. Der Vermieter sollte bei einem entsprechenden Verdacht, z.B. üblen Gerüchen aus der Wohnung, zunächst sein Besichtigungsrecht …“ Im Original weiterlesen