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Auf anwalt.de lesen wir: „Das deutsche Mietrecht will den Mieter als die regelmäßig schwächere Partei schützen und Waffengleichheit zwischen Mieter und Vermieter herstellen. Nicht immer wird damit das Gesetz den Interessen des Vermieters gerecht. Selbst dann nicht, wenn der Vermieter für sich genommen nachvollziehbare Gründe vorweisen kann.“ Weiter lesen wir:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„So hat der Vermieter etwa nur ein eingeschränktes Recht unbefristete Mietverträge über Wohnraum zu kündigen. Die gestellten Anforderungen sind hoch. Für einen juristischen Laien ist es daher nicht leicht zu erkennen, wann tatsächlich ein Kündigungsrecht besteht. Dies gilt auch für die sog. Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Aus Unsicherheit scheuen Vermieter den Schritt, ihre Immobilie einer anderweitigen Verwertung zuzuführen und schöpfen nicht das volle Potential ihres Eigentums aus.Letztlich können dadurch für Vermieter erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen.Seit Jahren ist der Münchner Wohnungsmarkt mehr als angespannt. Insbesondere der Preisanstieg im Bereich der Neubau-Wohnungen ist immens. Während im Frühjahr 2021 der Quadratmeter noch 9950 EUR kostete, liegt der Durchschnittswert nunmehr bei 11700 EUR (Immobilien in München: 11 700 Euro pro Quadratmeter Neubau-Wohnung – München – SZ.de (sueddeutsche.de)). Umso interessanter wird damit der Neubau von Wohnungen und die anschließende Verwertung. Neben der Bebauung freistehender Grundstücke scheint aufgrund der …“ Im Original weiterlesen