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Im Weser-Kurier lesen wir: „Vermieter sind nach einem Gerichtsurteil nicht berechtigt, Miete vom Jobcenter einzuklagen. Ein Mann hatte wegen Mietrückständen geklagt.“ Weiter heisst es:_

Abbildung aus eigenem Bestand, Bremen

„Vermieter sind nach einem Gerichtsurteil nicht berechtigt, Miete vom Jobcenter einzuklagen. Wie der Sprecher des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen am Montag mitteilte, haben Vermieter von Grundsicherungsempfängern keine Rechtsbeziehung zum Jobcenter. Sie können Zahlungsrückstände deshalb auch nicht vom Jobcenter einklagen. Konkret ging es um einen Mann, der Wohnungen an Grundsicherungsempfänger vermietete. Vorsorglich ließ er sich von…“ Im Original weiterlesen