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Auf Morgenpost.de lesen wir: „Von vermieteten Immobilien können Eigentümer steuerlich profitieren, indem sie diese abschreiben. Üblicherweise funktioniert das über die gesamte Nutzungsdauer linear. Aber nicht immer.“ Weiter heisst es dazu:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„Eine vermietete Immobilie können Eigentümer über die Nutzungsdauer hinweg abschreiben. Im Normalfall mit einer linearen Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr. Nach 50 Jahren wäre ein Objekt so vollständig abgeschrieben. Aber Achtung: Mit jedem Eigentümerwechsel beginnt die Nutzungsdauer neu zu laufen. Ein Gutachten kann das verhindern. Mit jedem Verkauf wird Abschreibungsdauer neu ermittelt. In der Regel werden Abschreibungshöhe und -dauer mit jedem Verkauf neu ermittelt. So könne die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes im Laufe der Zeit die gesetzlich zugrunde gelegte Nutzungsdauer von 50 beziehungsweise 40 Jahren weit übersteigen, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Wer aber eine kürzere Restnutzungsdauer durch ein Gutachten nachweisen kann, kann davon …“ Im Original weiterlesen