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In der Süddeutschen lesen wir: „Irgendwann ist er da, der große Tag: Der Kredit für das Eigenheim ist endlich abbezahlt. Diesen Erfolg kann der Eigentümer amtlich machen, indem er die Grundschuld im Grundbuch löschen lässt. Das mag ein schönes Gefühl sein. Doch es kann ratsam sein, die Grundschuld einfach stehen zu lassen“ Weiter heisst es:

Grundschuld stehen lassen? (Bild aus eigenem Bestand, Bremen)

„Die Grundschuld ist die gängigste Sicherheit, die Banken für die Gewährung eines Immobilienkredits fordern. „Wer eine Immobilie kauft und dazu eine Grundschuld aufnimmt, räumt der Bank ein Grundpfandrecht auf das Grundstück ein“, erklärt Rechtsanwalt Holger Freitag vom Verband Privater Bauherren in Berlin. Das bedeutet: Die Bank darf die Immobilie zwangsversteigern, wenn der Kunde seine Raten nicht mehr zahlt. Die Grundschuld ist die gängigste Sicherheit, die Banken für die Gewährung eines Immobilienkredits fordern. „Wer eine Immobilie kauft und dazu eine Grundschuld aufnimmt, räumt der Bank ein Grundpfandrecht auf das Grundstück ein“, erklärt Rechtsanwalt Holger Freitag vom Verband Privater Bauherren in Berlin. Das bedeutet: Die Bank darf die Immobilie zwangsversteigern, wenn der Kunde seine Raten nicht mehr zahlt. Im Alltag wird die Grundschuld oft mit einer Hypothek gleichgesetzt. In der Tat ist auch die Hypothek ein Grundpfandrecht, das ins Grundbuch eingetragen wird. Aber es gibt große Unterschiede. Holger Freitag macht…“ Im Original weiterlesen