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Auf Anwalt.de lesen wir: „Ist ein Schimmelschaden aufgetreten, ist der Ärger schon vorprogrammiert. In den wenigsten Fällen erkennen Vermieter an, dass sie den Schimmel sofort beseitigt müssen.“. Weiter heisst es:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„Die Realität sieht oft so aus, der Vermieter gibt dem Mieter die Schuld und behauptet er würde nicht ausreichend heizen und lüften. Der Mieter antwortet meistens, dass er natürlich regelmäßig lüftet, aber der Schimmel läßt sich damit nicht beseitigen und taucht regelmäßig wieder auf. Leidtragende bei diesem Hin und Her sind die Mieter, die mit dem Schimmel in der Wohnung leben müssen. Können sich die Parteien nicht einigen, landet der Rechtsstreit meist vor Gericht. Da der Richter auch nicht die Sachkenntnis hat zu bestimmen, wer für den Schimmel verantwortlich ist, gibt er ein Gutachten in Auftrag und je nachdem wie …“ Im Original weiterlesen