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Auf süddeutsche.de lesen wir: „Wer in seiner Wohnung mit Mäusebefall zu kämpfen hat, kann von seinem Vermieter eine Mietminderung erwarten. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az. 33 C 390/21 (93)) hervor, auf das der Deutsche Mieterbund hinweist.“ Weiter heisst es:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„Die Frankfurter Richter urteilten, dass den Mietern aufgrund erheblicher Belästigung durch die Schädlinge durchschnittlich 20 Prozent Mietminderung zustehen. Grundsätzlich gilt laut Mieterbund: Eine Minderung ist immer dann rechtmäßig, wenn und solange ein Mangel besteht. Das könne auch nur tageweise der Fall sein. Zeigt die Bekämpfung schließlich Wirkung und die Schädlinge verschwinden, müsse der Mieter ab dem Monat wieder die volle Miethöhe begleichen.“ Im Original weiterlesen