0421 347550 info@edzard.de

In haus.de lesen wir: „Als Mieter darf man duschen, wie man möchte – oder?! Nicht immer! Das hat zumindest das Landgericht Köln geurteilt.“ Weiter heisst es dort:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„Im Sitzen, im Stehen, in der Hocke: Im Grunde kann es dem Vermieter ja egal sein, wie man in den eigenen vier Wänden am liebsten duscht. Dass das jedoch unter bestimmten baulichen Bedingungen im Badezimmer nicht unerheblich ist, hat nun ein Urteil des Landgerichts Köln gezeigt. Das Landgericht Köln beschäftigte sich mit einem Ehepaar, das seit 1984 in einer Wohnung lebt, in der die Wand über der Badewanne nur bis zur halben Stehhöhe gefliest ist. Dadurch wurde der Putz an der Wand immer wieder beim Duschen im Stehen nass – wodurch sich Schimmel bildete. Daraufhin verklagten die Mieter ihren Vermieter auf die Beseitigung des Schimmels und verlangten eine Mietminderung von zehn Prozent. Vor dem Amtsgericht Köln bekamen die Mieter …“ Im Original weiterlesen