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Auf anlegen-in-immobilien.de lesen wir: „Der Immobilienboom treibt die Hauspreise in Deutschland vielerorts in schwindelerregende Höhen. Für viele Erben stellt dies ein Problem dar, weil sie die Erbschaftsteuer auf die erhaltene Immobilie finanziell nicht mehr stemmen können.“ Weiter heisst es:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„Wenn man eine Immobilie erbt, wird Erbschaftsteuer fällig. Je nach Verwandtschaftsgrad, Steuerklasse und Verkehrswert der Immobilie variieren die Steuersätze und Freibeträge der Erbschaftsteuer. Erben beispielsweise Kinder das eigene Elternhaus, so beläuft sich der Freibetrag für die Immobilie auf 400.000 Euro. Alles, was diese Schwelle übersteigt, wird abhängig von der Steuerklasse und dem übrigen Wert mit einem Steuersatz zwischen sieben bis 50 Prozent versteuert. Während der Erhalt einer Immobilie derzeit vermeintlich als ein Segen für den Empfänger aufgefasst werden kann, stellen die stark steigenden Hauspreise viele Erben vor erhebliche finanzielle Probleme. Wurde das eigene Elternhaus in ferner Vergangenheit auf einem großen Grundstück errichtet und befindet sich heute in guter Lage, kann der Verkehrswert in die Millionen gehen. Für Erben bedeutet das eine Erbschaftsteuer in astronomischer Höhe, da der Steuersatz mit dem Wert der Immobilie ansteigt. Von dieser Steuerbelastung sind nicht nur vermögende Familien betroffen, sondern auch alteingesessene Anwohner, denen die nötigen finanziellen Mittel für die Begleichung der Forderungen fehlen. Als Beispiel für die problematische Entwicklung kann der pensionierte Gymnasiallehrer Wolf Armin von Reitzenstein genommen werden, der nach Angaben der Süddeutschen Zeitung im Münchner Stadtteil Neuhausen-Nymphenburg in einem vom Stiefgroßvater erbauten, denkmalgeschützten Anwesen lebt. Ein Nachbaranwesen sei laut Reitzenstein jüngst für rund zwölf Millionen Euro …“ Im Original weiterlesen