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Im Weser Kurier lesen wir: „Finanzsenator stellt einen anderen Hebesatz in Aussicht – Eigentümer sollen ab Juli die notwendigen Daten übermitteln“ Der Beitrag von Florian Schwiegershausen liest sich im Ausschnitt so:

Der Grundsteuerwert ersetzt den Einheitswert, 1964 eingeführt

„Verglichen mit anderen Kommunen liegt die Grundsteuer in Bremen recht hoch. Doch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 müssen die Kommunen die Grundsteuer neu bewerten. Für Bremen und Bremerhaven nimmt dies konkrete Formen an, um sie erstmals im Februar 2025 erheben zu können. Finanzsenator Dietmar Strehl (Grüne) hat dafür den Fahrplan festgelegt: Die Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken sollen dafür ihre Erklärung beim Finanzamt elektronisch einreichen. Sie sollen diese Daten im Internet über Elster.de ab 1. Juli bis spätestens 31. Oktober 2022 abgeben. Dazu werden sie voraussichtlich ab Ende Juni ein Infoschreiben vom Finanzressort erhalten. Maßgeblich sind die Wertverhältnisse zum 1. Januar 2022. Dieser Grundsteuerwert wird zukünftig den Einheitswert von 1964 bei der Berechnung ersetzen. Die Wohnungs- und Hausbesitzer können die Daten über Wohnfläche und Bruttogrundfläche schon jetzt sammeln. Andere Daten wie Bodenrichtwert und Grundstücksgröße erhält man online aus öffentlich zugänglichen Quellen. Weitere Infos gibt es im Netz unter www.grundsteuer.bremen.de“ Weiter heisst es:
„Finanzsenator Strehl stellt in Aussicht, dass sich auch der sogenannte Hebesatz in Zukunft ändern könnte. „Da die Grundsteuerreform im Ergebnis aufkommensneutral umgesetzt werden soll, können die Hebesätze der Gemeinden erst ermittelt werden, wenn die Bewertung der Grundstücke weitestgehend abgeschlossen ist“, heißt es dazu. Deshalb werden voraussichtlich erst im zweiten Halbjahr 2024 die neuen Steuerbescheide mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung rausgehen. Das bedeutet, dass bis zur ersten Fälligkeit im Februar 2025 weiterhin die Grundsteuer wie bisher zu entrichten ist. Der Geschäftsführer von Haus & Grund Bremen, Ingmar Vergau, sagt über die Abgabefrist für Grundstückseigentümer bis zum 31. Oktober 2022: „Ein kurzer Zeitplan…“ Im Original weiterlesen