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Auf Home&Smart lesen wir: „Eine eigene Wallbox verspricht viel Komfort. Doch oft entscheidet das Wohnverhältnis darüber, ob der Einbau einfach realisierbar ist oder Hürden existieren. Wir erklären, was für Mieter, Vermieter, Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften gilt. Außerdem verraten wir, ob ein Recht auf eine private Lademöglichkeit eines Elektrofahrzeugs zuhause besteht“. Weiter heisst es hier:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

Was vor dem Einbau einer Wallbox relevant ist, haben wir hier zusammengefasst. Die Faktoren sind unabhängig von der individuellen Wohnsituation.

Recht auf Wallbox: Generell hat jeder einen Anspruch auf eine eigene Lademöglichkeit in Form einer Wallbox. Egal, ob man nur Mieter oder der Eigentümer ist. Auch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann kein Veto einlegen, behält aber bei der nötigen Umsetzung der Baumaßnahmen Mitspracherecht.

Wallbox Meldepflicht: Jede Wallbox muss vor der Installation beim Netzbetreiber angemeldet werden. Liegt die Ladeleistung über 11 kW, muss sie zusätzlich vom Netzbetreiber genehmigt werden. Wichtig ist nämlich, ob das Netz für die zusätzliche Belastung ausgelegt ist.

Installation: Der Einbau einer Wallbox muss durch eine Fachkraft durchgeführt werden. Dabei ist das Wohnverhältnis nicht relevant, da immer der Umgang mit Starkstrom nötig ist. Laien riskieren sonst einen lebensgefährlichen Stromschlag. Über unser Formular kann ein Installationsservice kostenlos und unverbindlich angefragt werden.