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In der SZ Online lesen wir: „Beziehen Mieterinnen und Mieter eine neue Wohnung, ist manchmal nicht ganz klar: Hat der Vermieter jetzt alle Schlüssel für den Zutritt zur Wohnung ausgehändigt? Oder ist ein Ersatzschlüssel in dessen Besitz verblieben? Die Rechtslage dazu ist absolut eindeutig.“ Weiter heisst es:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„Der Mieter muss alle beim Vermieter vorhandenen Wohnungsschlüssel ausgehändigt bekommen“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Ohne Erlaubnis des Mieters dürfe der Vermieter in keinem Fall einen Ersatzschlüssel zurückhalten. Aber: Der Mieter habe dafür Sorge zu tragen, dass Vermieter oder Hausmeister im Notfall … “ Im Original weiterlesen