In der SZ Online lesen wir: „Beziehen Mieterinnen und Mieter eine neue Wohnung, ist manchmal nicht ganz klar: Hat der Vermieter jetzt alle Schlüssel für den Zutritt zur Wohnung ausgehändigt? Oder ist ein Ersatzschlüssel in dessen Besitz verblieben? Die Rechtslage dazu ist absolut eindeutig.“ Weiter heisst es:
„Der Mieter muss alle beim Vermieter vorhandenen Wohnungsschlüssel ausgehändigt bekommen“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Ohne Erlaubnis des Mieters dürfe der Vermieter in keinem Fall einen Ersatzschlüssel zurückhalten. Aber: Der Mieter habe dafür Sorge zu tragen, dass Vermieter oder Hausmeister im Notfall … “ Im Original weiterlesen