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Im Weser-Kurier lesen wir zur Bremer Aufsetz-Parkpraxis: „Anwohner in Bremen beklagen das aufgesetzte Parken in ihren Wohnstraßen. Die Straßenverkehrsbehörde fühlt sich dafür nicht zuständig. Und kassierte dafür jetzt eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht“ Weiter lesen wir unter einem Bild:

Eigenes Beispielbild, Bremen

„Aufgesetztes Parken, wie hier in der Ochtumstraße in Woltmershausen, verengt die Gehwege. Die Anwohner würden dadurch erheblich beeinträchtigt, sagt das Verwaltungsgericht“. Einführend heisst es: „Die Straßenverkehrsbehörde muss in Sachen aufgesetztes Parken auf Gehwegen aktiv werden: Das Verwaltungsgericht Bremen hat am Dienstag einer entsprechenden  Klage von Anwohner stattgegeben, die erreichen …“ Mehr lesen im Originalbeitrag (Bezahlschranke)