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In butenunbinnen.de lesen wir: „Ob Kneipenbesuch, Pflege oder Steuererklärung – auf Menschen im Land Bremen kommen ab Januar viele Änderungen zu. Die wichtigsten acht Bereiche zeigen wir hier im Überblick.“ Weiter heisst es dort:

„Vergabe von Kindergartenplätzen ändert sich. Kindergartenplätze werden in Bremen ab Januar nach neuen Kriterien vergeben. Künftig bekommen zunächst jene Kinder einen Platz, die einen erhöhten Förderbedarf haben und kurz vor der Einschulung stehen. Darüber hinaus dürfen Zweieinhalbjährige künftig weiter in der Krippe bleiben. Erst mit drei Jahren sollen sie in den Kindergarten wechseln. Mehr Rechte für Menschen in Pflegeheimen. Ab dem 1. Januar 2023 tritt in Bremen das novellierte Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz in Kraft. Das Gesetz soll die Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen stärken. So sollen beispielsweise künftig die Ergebnisse von Regelprüfungen schnell und allgemeinverständlich im Internet veröffentlicht werden. Darüber hinaus ist nun ein Mitbestimmungsrecht …“ Weiterlesen im Originalbeitrag