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Auf t-online.de lesen wir: „Silikonfugen sollen in erster Linie verhindern, dass Wasser in das Mauerwerk dringt. Aber wer haftet, wenn die Fugen undicht sind und dadurch ein Wasserschaden entsteht?“ Weiter heisst es dort:

„Bei Wasserschäden springt in der Regel die Gebäudeversicherung ein. Keine Regel kommt allerdings ohne Ausnahme aus: Denn eine Versicherung muss tatsächlich nicht bei allen Arten von Wasserschäden leisten, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zeigt (Az.: IV ZR 236/20). Bei undichten Fugen etwa greift der Versicherungsschutz nicht. In dem verhandelten Fall ging es um eine Silikonfuge in der Dusche. Die Fuge war undicht und in der Folge entstand ein Schaden in Höhe von 17.000 Euro. Die Gebäudeversicherung wollte den Schaden aber nicht übernehmen. Das Oberlandesgericht Bamberg verurteilte das Unternehmen jedoch dazu, weil es sich …“ Weiterlesen im Originalbeitrag