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Auf taz.de lesen wir: „Immer mehr Ver­mie­te­r:in­nen greifen Abwendungsvereinbarungen an, die Mie­te­r:in­nen bisher vor Verdrängung schützen. Die Bezirke halten dagegen.“ Weiter heißt es hierzu:

„Der Schutz von Berlins Mie­te­r:in­nen droht weiter zu bröckeln. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht bereits im vergangenen Jahr das bezirkliche Vorkaufsrecht gekippt hat, greifen Ver­mie­te­r:in­nen nun zunehmend die Abwendungsvereinbarungen an, die derzeit noch mehrere Tausend Mie­te­r:in­nen vor Verdrängung schützen. Laut taz-Anfragen an die Bezirke, in denen die meisten der so gesicherten Häuser liegen, haben mindestens 58 Ver­mie­te­r:in­nen die Abwendungsvereinbarungen ihrerseits für ungültig erklärt. Insgesamt wurden laut Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) 384 Häuser auf diese Weise gesichert. In Abwendungsvereinbarungen verpflichten sich die Ei­gen­tü­me­r:in­nen zu einer sozialen Vermieter:innenpraxis, zum Beispiel, indem sie auf Umwandlungen in Eigentumswohnungen oder Modernisierungen verzichten. Das Vorkaufsrecht hatte es möglich gemacht, die Ei­gen­tü­me­r:in­nen dazu zu bringen – ansonsten konnten Kommunen In­ves­to­r:in­nen zum Verkauf stehenden Wohnraum vor der Nase wegschnappen. Verhindern konnten diese dies nur …“ Weiterlesen im Originalbeitrag