Auf taz.de lesen wir: „Immer mehr Vermieter:innen greifen Abwendungsvereinbarungen an, die Mieter:innen bisher vor Verdrängung schützen. Die Bezirke halten dagegen.“ Weiter heißt es hierzu:
„Der Schutz von Berlins Mieter:innen droht weiter zu bröckeln. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht bereits im vergangenen Jahr das bezirkliche Vorkaufsrecht gekippt hat, greifen Vermieter:innen nun zunehmend die Abwendungsvereinbarungen an, die derzeit noch mehrere Tausend Mieter:innen vor Verdrängung schützen. Laut taz-Anfragen an die Bezirke, in denen die meisten der so gesicherten Häuser liegen, haben mindestens 58 Vermieter:innen die Abwendungsvereinbarungen ihrerseits für ungültig erklärt. Insgesamt wurden laut Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) 384 Häuser auf diese Weise gesichert. In Abwendungsvereinbarungen verpflichten sich die Eigentümer:innen zu einer sozialen Vermieter:innenpraxis, zum Beispiel, indem sie auf Umwandlungen in Eigentumswohnungen oder Modernisierungen verzichten. Das Vorkaufsrecht hatte es möglich gemacht, die Eigentümer:innen dazu zu bringen – ansonsten konnten Kommunen Investor:innen zum Verkauf stehenden Wohnraum vor der Nase wegschnappen. Verhindern konnten diese dies nur …“ Weiterlesen im Originalbeitrag