0421 347550 info@edzard.de

In der FAZ lesen wir: „Das Versprechen klingt gut: Mit einem Teilverkauf oder mit Nießbrauch die eigene Immobilie zu Geld machen und gerade im hohen Alter noch einmal finanzielle Freiheit gewinnen. Doch es gibt aus Verbrauchersicht viele Tücken.“ Weiter heisst  es:

„Die deutsche Finanzaufsicht Bafin warnt vor Teilverkauf-Modellen von Immobilien, die sich häufig mit dem Versprechen finanzieller Freiheit an ältere Menschen richten. „Teilverkäufe werden als schnell, unkompliziert und lebenslang sicher angepriesen. Tatsächlich halten Teilverkäufe vieles nicht, was die Werbung verspricht“, erklärte die Bafin am Freitag. Bei einem Teilverkauf verkaufen Eigentürmer bis zu 50 Prozent ihrer Immobilie an ein Unternehmen. Gleichzeitig bevollmächtigen sie dieses, die Immobilie später zu veräußern – spätestens im Todesfall. Bis zum Gesamtverkauf kann die Immobilie weiter bewohnt oder vermietet werden. Dafür wird ein besonderes Nutzungsrecht, in der Regel ein Nießbrauch, eingeräumt. Für die Nutzung müssen die bisherigen Eigentümer ein monatliches Nutzungsentgelt zahlen. Viele Nachteile zeigten sich erst später, etwa wenn das Haus oder die Wohnung dann tatsächlich insgesamt an einen Dritten verkauft wird, so die Bafin. „Ein Immobilien-Teilverkauf ist für Haus- oder Wohnungseigentümer selten die beste Lösung“, sagte Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch. „Er ist riskant und kann teuer werden.“ Aus Verbraucherschutzsicht…“ Weiterlesen im Originalbeitrag