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Auf anlegen-in-immobilien.de lesen wir: „Wenn Immobilien vererbt werden, unterliegt diesen in der Regel ein hoher Geldwert. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Erbe eine hohe Erbschaftssteuer zu leisten hat, sofern er sein Erbe antritt. Dabei bestimmt der Verkehrswert des Objekts wie hoch der zu zahlende Betrag ausfällt.“ Weiter heisst es dort:

„Mit dem Erben eines Grundstücks beziehungsweise einer Wohnung gehen stets Erbschaftsteuern einher, verantwortlich für die Höhe der zu zahlenden Steuer ist dabei der festgelegte Verkehrswert der Immobilie. Dieser wird in erster Instanz vom Finanzamt ermittelt und bestimmt, dabei handelt es sich um den Verkaufswert, welcher sich bei der Veräußerung des Objekts erzielen ließe. Drei verschiedene Methoden dienen hierbei als legitimes Bewertungsverfahren. Welche Variante eingesetzt wird, ist abhängig von der Art der Immobilie. Zudem ist auch das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser für die Steuerhöhe ausschlaggebend. Das Finanzamt bestimmt im ersten Schritt, welcher Kategorie eine Immobilie zugeordnet werden kann. Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler erklärte gegenüber n-tv: „Für bebaute Grundstücke gibt es drei verschiedene Verfahren. […] Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen kommt vorrangig das Vergleichswertverfahren zur Anwendung.“ Bei dieser Methode wird die Immobilie mit ähnlichen Objekten verglichen, Charakteristika wie …“ Weiterlesen im Originalbeitrag