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Auf berliner-zeitung.de lesen wir: „Die unzureichende Besteuerung von Multimillionen-Vermögen und Erbschaften ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Das gefährdet die Demokratie. Ein Kommentar.“ Weiter heisst es dort:

„Seit Jahrzehnten nimmt in Deutschland die Vermögenskonzentration zu. Die 45 reichsten Familien verfügen über so viel Vermögen wie die Hälfte der Bevölkerung oder rund 40 Millionen Menschen. Man würde sich wünschen, der Verfassungsschutz würde hier einmal aktiv und die Unterwanderung des deutschen Staates durch die Macht der Milliardäre stoppen. Der Artikel 14 (2) des Grundgesetzes lautet: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Damit ist etwa gemeint, dass wer über Fabriken verfügt, die durch die Arbeit der Beschäftigten Gewinne abwirft, darauf auch Steuern entrichten muss. Auch im Ahlener Programm der CDU von 1947 heißt es: „Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden. (…) Unternehmungen monopolartigen Charakters, Unternehmungen, die einen bestimmte Größe überschreiten müssen, verleihen eine wirtschaftliche und damit eine politische Macht, die die Freiheit im Staate gefährden kann.“ Auch Vermögenskonzentration schafft politische und wirtschaftliche Macht und gefährdet die …“ Weiterlesen im Originalbeitrag