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In der taz lesen wir: „Wird das Erben im neuen Jahr teurer? Einige müssen zumindest mehr zahlen, weil die Bewertung von Immobilien geändert wird.“ Weiter heisst es hier:

„Für Vermögende und ihre Erben ist Deutschland ein schöner Ort. Während die reichsten 10 Prozent über zwei Drittel des Kapitals verfügen, besitzt die ärmere Hälfte der Bevölkerung wenig – oder hat Schulden. Unterstützt wird diese Polarisierung des Besitzes durch die vergleichsweise niedrige Besteuerung großer Erbschaften. Wer zum Beispiel ein Unternehmen übertragen bekommt, bezahlt kaum oder gar keine Erbschaftsteuer. Dass es dabei bleibt, betrachten CSU, CDU und FDP tradi­tio­nell als ihre Aufgabe. Aber ab 2023 wird die Wertberechnung für Immobilien verändert. Schon vor Jahren entschied das Bundesverfassungsgericht: Die Bewertung von Immobilien darf nicht unrealistisch niedrig sein, sondern muss die tatsächlichen Werte widerspiegeln. Um das umzusetzen, hat das Finanzministerium vor Kurzem die Verfahren für die Berechnung der Immobilienwerte angepasst. Bundestag und Bundesrat stimmten zu. Das Ergebnis: Für einige Eigentumswohnungen, Einfamilien-, Mietshäuser und Gewerbeimmobilien können …“ Weiterlesen im Originalbeitrag