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Auf mdr.de lesen wir: „Bis zum 31. Januar müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken ihre Grundsteuererklärung abgeben, damit die Steuer neu berechnet werden kann. Doch Eigentümerverbände kritisieren die Grundsteuergesetze und haben sogar angekündigt, eine Musterklage einzureichen.“ Weiter heisst es dort:

„Der Bund der Steuerzahler empfiehlt Eigentümern, Einspruch gegen die Grundsteuerbescheide einzulegen, wenn gravierende Fehler im Bescheid festzustellen sind. Der Eigentümerverband Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler planen eine Musterklage, weil das Grundsteuergesetz verfassungswidrig sei. Laut Haus & Grund sind außerdem die Bodenrichtwerte nicht justiziabel. Ab 2025 soll sie gelten, die neue Grundsteuer. Knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen dafür neu bewertet werden. Eine Mammutaufgabe für die Finanzämter, aber auch für die Eigentümer. Wie hoch letztlich die neu berechnete Grundsteuer ausfällt, das erfahren die Betroffenen in mehreren Schritten, erklärt Dirk Mohr vom Bund der Steuerzahler Sachsen: „Es werden drei Bescheide erlassen. Zwei Bescheide erlässt das Finanzamt und der dritte Bescheid wird von der Gemeinde, der Kommune erlassen. Der erste Bescheid ist der Grundsteuerwert, der wird rückwirkend auf den 1. Februar 2022 ermittelt. Auf diesen Bescheid aufbauend wird der Grundsteuermessbetrag ermittelt. Das ist der zweite Bescheid.“ Diese Grundsteuermess-Bescheide werden automatisch an die Kommunen weitergeleitet, wo sich das Grundstück befindet. Die Kommunen wiederum erlassen dann die Grundsteuerbescheide, die ab 2025 …“ Weiterlesen im Originalbeitrag