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Auf haus.de lesen wir: „Um die Belastung mit Feinstaub in Wohngebieten zu verringern, ist am 1. Januar eine neue Regelung für Schornsteine in Kraft getreten. Das müssen Sie wissen und diese Mehrarbeiten kommen auf Schornsteinfeger zu.“ Weiter lesen wir hierzu:

„Werden Holzscheite oder Pellets in Kaminen verbrannt, wird dabei automatisch Feinstaub freigesetzt. Dabei handelt es sich um Schadstoffe, die gesundheitsgefährdend sind und deswegen nicht in zu hoher Konzentration im eigenen Wohnumfeld erwünscht sind. Durch die Schornsteine werden sie jedoch leider direkt von den Feuerstätten in die Nachbarschaft transportiert. Deshalb beschlossen Bundestag und Bundesrat 2021 eine Änderung der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Die Höhe und Lage des Schornsteins auf einem Dach bestimmt über dessen Ableitbedingungen. Ziel ist es, die Abgase durch den Schornstein möglichst hoch in die Umgebungsluft zu transportieren, sodass Nachbarn und Gebäudebewohner nicht durch sie belastet werden. Diese Vorschrift wurde nun von der Bundesregierung etwas präzisiert. Hoch hinaus soll es seit dem 1. Januar 2022 gehen, was die Schornsteine und Abgase anbelangt. Die Änderung der Verordnung wurde bereits im Oktober 2021 veröffentlicht und ist zu Beginn des neuen Jahres in Kraft getreten. Zwar bleiben die meisten Vorgaben …“ Weiterlesen im Originalbeitrag