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Auf anwalt.de lesen wir: „Die Nebenkosten und ihre Abrechnung sind im Zeitalter der steigenden Energiekosten für Mieter und Vermieter von großer wirtschaftlicher Bedeutung. “ Weiter lesen wir dazu:

„Für den Mieter erhöhen die Nebenkosten neben der Grundmiete den insgesamt zu leistenden Betrag. Der Vermieter wiederum sieht sich gezwungen, den Mietern Kosten in Rechnung zu stellen, die ihm selber von Dritten, zum Beispiel für den mieterseitigen Verbrauch von Wasser oder Heizenergie, aufgegeben werden. Er muss die Abrechnung korrekt erstellen, dem Mieter innerhalb der einjährigen Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2BGB vorlegen und Belege bereithalten. Auch wenn der Mieter an ihn nicht leistet, wird er selbst nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Versorgern frei. Er trägt damit ein hohes wirtschaftliches Risiko, zumal es in einem Großteil der mietrechtlichen Streitigkeiten um das Thema Nebenkostenabrechnung geht. Neben der Frage, welche Nebenkosten überhaupt wirksam mietvertraglich umgelegt werden können, wird meist die Korrektheit der Abrechnung in Rede gestellt. Eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung muss zum einen in formeller Hinsicht bestimmten Kriterien entsprechen und materiell richtig sein…“ Weiterlesen im Originalbeitrag