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Auf guetsel.de lesen wir: „Auf Mieter und Vermieter kommen einige Neuerungen zu: Anfang Dezember 2021 wurde die Verordnung über die Heizkostenabrechnung (HKVO) in wesentlichen Punkten geändert, um Vorgaben der EU umzusetzen.“ Weiter heisst es dort:

„Auf #Mieter und #Vermieter kommen einige Neuerungen zu: Anfang Dezember 2021 wurde die #Verordnung über die #Heizkostenabrechnung(HKVO) in wesentlichen Punkten geändert, um Vorgaben der #EU umzusetzen. Ziel ist eine Senkung des #Energieverbrauchs sowie mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Gebäudesektor. Die #HKVO regelt – kurz gesagt – zwischen Mietern und Vermietern die Abrechnungsmodalitäten im Hinblick auf Heizkosten und Warmwasser. Hier die 3 wichtigsten Änderungen im Überblick Seit Anfang Dezember 2021 muss neu installierte Messtechnik aus der Ferne ablesbar sein. Bestehende Technik ohne Funk muss bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. »Diese Regeln bedeuten das Aus für die Vor Ort Ablesung und für nicht funkende Geräte«, so Frank Peters. Er ist #Abrechnungsexperte beim Immobiliendienstleister Minol, der schon heute einen großen Teil der betreuten Gebäude per Funk abliest. In den nächsten Jahren müssen also alle Vermieter und Verwalter auf ein zeitgemäßes Funksystem umstellen. Die Fernablesung hat viele Vorteile, auch für Mieter. Denn es entfallen nicht nur die Terminabsprachen für Jahresablesungen. Auch bei Mieterwechsel …“ Weiterlesen im Originalbeitrag