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In der FAZ heisst es in einem Gastbeitrag: „Die Erbschaftsteuer bewirkt Gerechtigkeitsprobleme, Spannungen und Missverständnisse. Wenn die notwendige Reform aber ins Leere läuft, sollte sie besser abgeschafft werden. Ein Gastbeitrag.“ Weiter lesen wir dort:

„Die Erbschaft- und Schenkungsteuer belastet den Erwerb von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden. Der Staat will an der unentgeltlichen Bereicherung maßvoll teilhaben. Diesen einleuchtenden Belastungsgrund der Steuer verschleiert das geltende Recht. Die Abgabe kennt sehr unterschiedliche Steuersätze, die von 7 bis zu 50 Prozent reichen. Hinzu treten zahlreiche Steuererleichterungen insbesondere für Familien und Unternehmen. Die steuerliche Entlastung ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel.Hinzu tritt das zentrale Gerechtigkeitsproblem der Abgabe. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbSt) kann durch Gestaltungen vermieden werden. Häuser  werden schon zu Lebzeiten den Kindern zugunsten eines Nießbrauchs überschrieben, Werte steuerlich begünstigten Betriebsvermögen oder Stiftungen zugeordnet. Die Erbschaftsteuer entrichten oft nur Menschen, die juristisch nicht hinreichend beraten sind. Eine Steuer aber, die aufgrund von Ausnahmen und Ge­staltungen nur in Sonderfällen greift, widerspricht dem Gleichheitssatz…“ Weiterlesen im Originalbeitrag (Paywall)