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In der SZ lesen wir: „Eine Besonderheit bei Eigentumswohnungen: Käufer erwerben neben der eigenen Wohnung, auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Mit der Folge, dass sie zum Beispiel für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum mitaufkommen müssen.“ Weiter heisst es:

„Die Notarkammer Bremen rät Kaufinteressenten daher, vorab alle Unterlagen genau zu prüfen. Etwa, ob alle bisherigen Hausgelder bezahlt sind, wie hoch die Instandhaltungsrücklage ist und welcher Anteil auf die Wohnung entfällt. Außerdem sollten Interessenten den Verkäufer fragen, ob die Eigentümergemeinschaft Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen plant. Denn das würde zu einer Sonderumlage – und damit unter Umständen zu unerwarteten Mehrkosten – führen. Manche Entscheidungen können Eigentümer auch nicht allein treffen. So benötigen sie zum Beispiel für einige Umbaumaßnahmen oder eine gewerbliche Nutzung ihrer Räume oft die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Die Gemeinschaftsordnung informiert über die Rechte und Pflichten der einzelnen …“ Weiterlesen im Originalbeitrag