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Im Handelsblatt lesen wir: „Gehört eine Wohnung, ein Gebäude oder Grundstück mehreren Personen, gelten für die Grundsteuererklärung besondere Regeln. Die wichtigsten Fragen und Antworten für die Eigentümergemeinschaft.“ Weiter heisst es dort:

„Seit Juli 2022 müssen alle Grundstückseigentümer eine spezielle Steuererklärung einreichen – die sogenannte Grundsteuererklärung. Notwendig ist das, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für die Grundsteuer für unzulässig erklärt hat. Die Eigentümer der 36 Millionen bebauten und unbebauten Grundstücke sind aufgefordert, die Erklärungen bis Ende Januar 2023 abzugeben. Was bei einem Einfamilienhaus noch simpel daherkommt, wirft bei Besitzern von Eigentumswohnungen oder bei Grundstücken und Gebäuden mit mehreren Eigentümern Fragen auf. Das beginnt damit, dass oft nur einer der Miteigentümer vom Finanzamt zur Erklärung aufgefordert wird mit der Bitte, die anderen zu informieren. „Häufig ist dies die erste Person aus dem Grundbuch, aber …“ Weiterlesen im Originalbeitrag