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Auf haus.de lesen wir: „Mieter, Vermieter und Immobilienbesitzer erwarten im neuen Jahr einige gesetzliche Neuerungen. Hier erfahren Sie, worauf sich Mieter und Eigentümer ab Januar 2023 einstellen können.“ Weiter lesen wir:

„Mieter, Vermieter und Immobilienbesitzer erwarten im neuen Jahr einige gesetzliche Neuerungen. Hier erfahren Sie, worauf sich Mieter und Eigentümer ab Januar 2023 einstellen können. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen einen Mietspiegel erstellen. Einfache Mietspiegel müssen ab dem 1. Januar 2023 vorliegen. Wenn sich die Kommunen für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels entscheiden, verlängert sich diese Frist bis zum 1. Januar 2024. Die CO2-Abgabe zahlen bislang nur die Mieter. Mit dem „Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, müssen sich dann auch die Vermieter an der CO2-Abgabe beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je höher der CO2-Ausstoß des Gebäudes ist, desto höher der Anteil der CO2-Abgabe, den der Vermieter zahlen muss. Das Gesetz soll Anreize schaffen, Energie …“ Weiterlesen im Originalbeitrag