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Im focus Magazin lesen wir: „Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist zwar längst vorbei. Obwohl Betroffene bereits die Informationen ihre Grundstücke eingereicht haben, melden sich die zuständigen Finanzämter einfach nicht. Das sorgt für Verunsicherung. FOCUS online sagt, was Sie wissen müssen.“ Weiter heisst es dort:

„Ende Januar 2023 war die Frist zur Abgabe der Bescheide für die neue Grundsteuer abgelaufen. Die Abgabefrist war bereits verlängert worden. Ursprünglich sollten die Haushalte bis Ende Oktober 2022 Zeit haben, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Wegen des schleppenden Eingangs der Erklärungen war die Frist dann aber bundesweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden. Das Bundesland Bayern bildet hier eine Ausnahme. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Bayern haben bis Ende April 2023 Zeit zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung. In der Regel erhalten säumige Eigentümer in den nächsten Wochen Post vom Finanzamt, wenn sie noch keine Erklärung abgegeben haben. Darin werden sie aufgefordert, die entsprechenden Informationen einzureichen. Grundsätzlich kann das Finanzamt bei Nichtabgabe der Erklärung die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Dies ist für die betroffenen Eigentümer mit zusätzlichem Aufwand und auch mit zusätzlichen Kosten verbunden. Viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben ihre Steuererklärungjedoch bereits im Vorjahr abgegeben und warten seitdem geduldig auf Post vom Finanzamt. Weil die Behörden die entsprechenden Bescheide nach Eingang der Erklärungen bearbeiten, kann es sein, dass Ihr Nachbar …“ Weiterlesen im Originalbdeitrag