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In der FAZ heisst es: „Aus dem Bundesrat kommen Forderungen nach einem späteren Starttermin des umstrittenen Gesetzes. Eigentümer bekamen im ersten Quartal schon 4 Milliarden Euro Fördermittel bewilligt.“ Weiter heisst es:

„ie Auseinandersetzung um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geht in eine neue Runde. Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates empfehlen umfangreiche Änderungen an dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Eine betrifft den Starttermin: Nach dem Willen des Wohnausschusses soll die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssen, erst von 2027 an gelten und nicht wie geplant schon 2024. Angesichts der Lieferengpässe bei Wärmepumpen und dem Handwerkermangel sei der geplante Starttermin zu kurzfristig. „Für ein umsetzungsorientierteres Vorgehen ist der 1. Januar 2027 realistisch“, heißt es. „Ansonsten ist schon heute von einer Zielverfehlung auszugehen.“ Außerdem wird gefordert, die Altersgrenze für die geplante Ausnahme von der Erneuerbaren-Pflicht zu senken, von 80 Jahren auf das Renteneintrittsalter. Begründung: Auch für Menschen, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet hätten, könne sich die Investition in eine Heizung mit erneuerbaren Energieträgern nicht mehr amortisieren. Es gibt aber auch den Wunsch nach strengeren Regeln. So war dem Umweltausschuss …“ Weiterlesen im Originalbeitrag