0421 347550 info@edzard.de

Im Weser-Kurier lesen wir vor einigen Tagen: „Urteil zur Indexklausel: Zwei Bremer haben gegen eine höhere Miete geklagt – und in erster Instanz recht bekommen. Das Urteil steht stellvertretend für viele Fragen, die Mieter und Vermieter beschäftigen.“ Weiter lesen wir:

„Seit neun Jahren wohnen Rosa und Detlef Fandrich in einer Zwei-Zimmer-Wohnung am Wall, für die sie etwas mehr als 600 Euro Kaltmiete bezahlen. Im Oktober vergangenen Jahres kündigte ihre Vermieterin, eine Kapitalverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, den Fandrichs eine Mietpreiserhöhung um 13 Prozent an. Zum ersten Mal, so Detlef Fandrich, hätten sie sich intensiver mit dem Mietvertrag auseinandergesetzt, der eine sogenannte Indexklausel enthält. Ein Indexmietvertrag koppelt Veränderungen der Miete an die Verbraucherpreise. Heißt: Steigen die allgemeinen Lebenshaltungskosten, dürfen Vermieter die Miete erhöhen. Ausschlaggebend sind Berechnungen des Statistischen Bundesamtes. Indexklauseln sind bei Wohnungsmietverträgen eher die Ausnahme – der Eigentümerverband Haus und Grund schätzt deren Anteil in Bremen auf …“ Weiterlesen im Originalbeitrag (Paywall)