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Im Weser-Kurier lesen wir: „Bauen, ohne für das Grundstück bezahlen zu müssen: Das Erbbaurecht macht’s möglich. Die Stadt Bremen hat in den vergangenen Jahren allerdings nur wenige Flächen an Bauwillige vermarkten können.“ Weiter heisst es dort:

„Städtische Grundstücke für Wohnungsbau sollen möglichst nicht mehr verkauft, sondern im Erbbaurecht angeboten werden. Auch bei der Ansiedlung von Gewerbe, so hatten es SPD, Grüne und Linke 2019 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, ist verstärkt von diesem Instrument Gebrauch zu machen. Doch das Interesse von Häuslebauern und Unternehmen hält sich bisher in sehr engen Grenzen. Das zeigt eine Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Im Senat hofft man auf eine Trendwende…“ Weiterlesen im Originalbeitrag