0421 347550 info@edzard.de

Auf welt.de lesen wir. „Wer eine Immobilie erbt, muss ab 2023 meist mehr Geld an den Staat zahlen. Debattiert wird, ob die derzeitigen Freibeträge noch gerecht sind. Müssten sie nicht an die Preisentwicklung angepasst werden?“

„Wenn Eltern eine Immobilie kaufen, denken sie in den meisten Fällen auch daran, diese später einmal an ihre Kinder weiterzugeben. Im herkömmlichen familiären Maßstab geht es dabei nicht um die Industriellenvilla mit Riesengrundstück, sondern um ein Einfamilienhaus mit vielleicht 150 Quadratmetern. In einer solchen Größenordnung sollten die Nachkommen erben können, ohne aus Not verkaufen zu müssen. Deshalb ist es angemessen, die Freibeträge anhand eines Preisindex gelegentlich anzupassen – für Immobilien. Das könnte sogar dazu beitragen, dass sich die Eltern zu Lebzeiten intensiver um das Haus kümmern und es energetisch auf dem neuesten Stand halten. Allerdings sind Immobilien steuerlich enorm im Vorteil im Vergleich zu anderen Vermögensarten. Dass man hierzulande nach zehn Jahren Haltefrist steuerfrei Verkaufsgewinne erzielen kann, ist wohl einzigartig. Diese Spekulationsfrist kann weg. Damit wäre sogar die Gegenfinanzierung …“ Weiterlesen im Originalbeitrag