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Auf n-tv lesen wir: „Die Traumimmobilie im Blick, der Makler macht Hoffnung – da sind potenzielle Käufer unter Umständen gerne bereit, eine Gebühr fürs Warmhalten eines Objekts zu bezahlen. Doch was passiert mit dem Geld, wenn der Deal platzt? Damit beschäftigt sich nun erneut der BGH.“ Weiter heisst es dort:

„Darf ein Makler allein dafür eine Gebühr verlangen, dass er eine Immobilie eine Zeit lang exklusiv für einen Kaufinteressenten reserviert? Diese Frage beschäftigt heute den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Kläger hatten sich für ein Einfamilienhaus interessiert. Das Makler-Unternehmen, das die Immobilie im Portfolio hatte, machte ihnen die Zusage, das Haus einen Monat lang an keinen anderen zu verkaufen – gegen eine Gebühr von knapp 15 Prozent der vereinbarten Provision. Am Ende kauften die Interessenten das Haus doch nicht. Vor Gericht fordern sie die …“ Weiterlesen im Originalbeitrag