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Auf lto.de lesen wir:Rechtsfolgen des bald geltenden Verbotes, Immobilien mit Bargeld zu bezahlen, verunsichern die Notare. Das öffentliche Vertrauen in das Grundbuch drohe Schaden zu nehmen. Außerdem warnen sie vor unverhältnismäßigen Kontrollpflichten.“ Weiter heisst es dort:

„“Strukturelle Verbesserungen“ bei der Durchsetzung von Wirtschaftssanktionen und bei der Bekämpfung von Geldwäsche möchte die Ampel mit ihrem Zweiten Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) erreichen. Das Gesetz soll noch im November im Deutschen Bundestag verabschiedet werden und Anfang 2023 in Kraft treten. Bei einem Berufsstand sorgt das Vorhaben jedoch für erhebliche Kopfschmerzen: Bei den Notarinnen und Notaren. Ihre Interessenvertreter äußerten auch auf einer am Montag im Finanzausschuss des Bundestages durchgeführten Sachverständigenanhörung massive Bedenken gegen einige Regelungen, die der Geldwäsche im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb entgegenwirken sollen. Die Kritik der Notarverbände richtet sich gegen Rechtsfolgen des geplanten …“ Weiterlesen im Originalbeitrag