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Auf Juraforum.de lesen wir: „Viele Mieter möchten angesichts der Invasion Putins in die Ukraine eine Fahne auf dem Balkon und am Fenster aufhängen. Doch wie sieht die rechtliche Seite aus?“ Weiter heisst es dort:

„Die tragischen und erschütternden Ereignisse in der Ukraine haben dazu geführt, dass Mieter sich gegen diesen Krieg aussprechen möchten. Neben dem Engagement etwa durch die Teilnahme an Demonstrationen und Online-Petitionen im Internet möchten sie sprichwörtlich Flagge zeigen. Doch nicht jeder Vermieter sieht es gerne, wenn sie z.B. eine Fahne auf den Balkon hängen oder sich auf einem Plakat am Fenster gegen diesen Krieg aussprechen. Manche drohen mit einer Unterlassungsklage oder der Kündigung verbunden mit einer Klage auf Räumung der Wohnung. Die Frage ist allerdings, ob Vermieter so verfahren dürfen. Ein Anspruch auf Unterlassung oder sogar Kündigung des Mietverhältnisses setzt nämlich voraus, dass das das Hissen einer Friedens-Fahne oder das Aufhängen eines solchen Plakates als vertragswidrige Nutzung der Mietsache anzusehen sind. Inwieweit hiervon auszugehen ist, ergibt sich aus einigen einschlägigen …“ Weiterlesen im Originalbeitrag