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Auf anwalt.de lesen wir: „Der Immobilienkauf ist beim Kauf eines Eigenheims oftmals eine emotionale Angelegenheit. Träume und Hoffnungen verbinden sich mit dem Eigenheim. Gleichzeitig sind die Immobilienpreise in ungeahnte Höhe geklettert, die Finanzierung des Hauskaufs ist also meist knapp kalkuliert. Umso ärgerlicher ist es, wenn man als Käufer nach dem Hauskauf feststellt, dass an dem Gebäude versteckte Mängel vorhanden sind, auf die der Verkäufer nicht hingewiesen hatte. Baumängel an Immobilien sind finanziell meist ein Fass ohne Boden, der Beseitigungsaufwand und die Planungsunsicherheit enorm.“ Weiter heisst es hier:

„In manchen Fällen stellt sich bei Bekanntwerden eines Mangels auch die Frage, ob die Immobilie überhaupt wirtschaftlich weiter genutzt werden kann, so etwa bei Altlasten wie Bodeneinlagerungen. Typische versteckte Mängel beim Hauskauf sind Schimmelbefall, Wasserschaden, Feuchtigkeit im Keller, Hausbockbefall im Dachgeschoss, Undichtes oder vermodertes Dach / Dachstuhl, Altlasten (beispielsweise ein vergrabener Öltank im Garten), Hausschwamm, Verdeckte Risse im Putz oder in der Hauswand, Ungezieferbefall, Holzschutzmittel und sonstige Umweltgifte, Asbestbelastung. Wie ist die Rechtslage wenn nach dem Hauskauf Mängel auftreten? In den notariell beurkundeten Grundstückskaufverträgen zwischen privaten Parteien ist die Haftung des Verkäufers für Sachmängel meist ausgeschlossen, so genannter Gewährleistungsausschluss. Das ist auch möglich und zulässig, führt aber dazu, dass Käufer bei der Verfolgung von …“ Weiterlesen im Originalbeitrag