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Auf anwalt.de lesen wir: „Große Aufregung herrscht unter Immobilienbesitzern wegen der Folgen, die die Änderung des Bewertungsgesetzes im Hinblick auf Immobilien haben. Panikartig wird befürchtet, dass es zu einer massiven Steigerung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer kommt. Wer ist davon wirklich betroffen?“ Weiter heisst es hierzu.

„Im Hinblick Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen ergeben sich keine Änderungen, so weit geeignete Vergleichspreise und Vergleichsfaktoren für die Wertermittlung maßgeblich sind. Dies betrifft insbesondere Ballungszentren, bei denen immer mehr Daten durch die  Gutachterausschüsse ausgewertet werden können, so dass in der Regel Vergleichspreise bzw. Vergleichsfaktoren ermittelt werden können, die auch den Finanzbehörden als Grundlage für die Bewertung dienen.
Soweit keine geeigneten Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen wird bei den vorgenannten Grundstücksarten das Sachwertverfahren durchgeführt. Hier ergeben sich tatsächlich Änderungen durch das Jahressteuergesetz, da Datengrundlagen, die teilweise seit über zehn Jahren nicht mehr geändert worden sind, an die Lebenswirklichkeit angepasst wurden. Insbesondere die Einführung eines sogenannten Regionalfaktors und die Anpassung der sogenannten Wertzahlen dürfte zu höheren Bewertungen führen. Dies gilt allerdings nur, soweit Wertzahlen und künftig auch …“ Weiterlesen im Originalbeitrag