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Der Koalitionsausschuss hat ein Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten beschlossen. Dazu Dr. Christian Osthus, stellvertretender Bundesgeschäftsführer und Justitiar des Immobilienverband Deutschland IVD | Die Immobilienunternehmer:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„Die Bestrebungen der Ampelregierung, die Menschen bei den Energiekosten zu entlasten und den Klimaschutz voranzubringen, unterstützen wir ausdrücklich. Doch die Pläne haben auch erhebliche Folgen. Mit dem Maßnahmenpaket soll der Koalitionsvertrag im Hinblick auf die Energieeffizienz im Gebäudebereich früher als erwartet umgesetzt werden. In Anbetracht der aktuellen Geschehnisse ist das nachvollziehbar. Faktisch bedeutet dies aber, dass ab 2023 im Neubau keine fossilen Brennstoffe mehr verwendet werden. Aus dem Bestand sollen sie mittelfristig auch verbannt werden, so dass alles auf die Wärmepumpe und somit die Verstromung hinausläuft. Die Umsetzung dieser Mammutaufgabe, die einen Großteil der rund 20 Mio. Gebäude in Deutschland betrifft, kann nur gemeinsam mit allen Beteiligten erfolgen, also vor allem auch mit der Immobilienwirtschaft. Hierbei darf auch das 400.000 Wohnungen-Ziel nicht aus den Augen verloren werden. Wenn nun das Effizienzhaus 55 nicht mehr gefördert wird, die Zinsen und die Materialkosten steigen, wird der Neubau für viele Zielgruppen unbezahlbar.

Bis 2040 sollen alle Wohnungen und Gebäude klimaneutral sein. Das Sanieren im Bestand ist dabei der wichtigste Hebel. Sanierungszwänge – auch durch die Hintertür – lehnen wir entschieden ab. Aufgabe der Bundesregierung ist es jetzt, eine entsprechend auskömmliche Förderkulisse zu schaffen, damit private Eigentümer in die Lage versetzt werden, energetische Sanierungen auch wirtschaftlich umsetzen zu können. Dabei muss es vor allem um Zuschüsse gehen, da viele Eigentümer nicht darlehensfähig sind. Das sind vor allem ältere Eigentümer mit geringen Einkommen. Wenn diese Eigentümer kein Darlehen bekommen, können sie auch nichts für den Klimaschutz tun.“

(IVD Pressemitteilung 24.3.22)