Im focus lesen wir: „Vererben oder verschenken Sie Ihre Immobilie an Ihre Kinder, dann werden Erbschafts- oder Schenkungssteuern fällig. Die lassen sich umgehen, wenn Sie die Immobilie zu Lebzeiten an den Nachwuchs verkaufen. Das ist nicht unkompliziert, bietet aber noch weitere Vorteile.“ Weiter heisst es dort:
„Rund 5 Billionen Euro deutschen Privatvermögens stecken in Immobilien. 430.000 Häuser und Wohnungenwerden jedes Jahr vererbt. Und obwohl Kinder bei so etwas einen hohen Freibetrag von 400.000 Euro besitzen, werden auf viele dieser Übertragungen Erbschaftssteuern fällig. Eine Schenkung zu Lebzeiten umgeht diese Zahlungen meist nur teilweise, denn dann werden Schenkungssteuern fällig. Die steuerlich beste Variante kann deswegen sein, eine Immobilie vor dem Tod an die nächste Generation zu verkaufen. Das hat mehrere Vorteile: 1. Es werden keine Steuern fällig. Erbschafts- und Schenkungssteuern werden für Kinder nicht fällig, wenn die Wohnfläche der Immobilie unter 200 Quadratmetern liegt und der Nachwuchs dort einzieht. Sollte das Wohneigentum größer sein, unterliegt der übersteigende Teil wieder der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer, abzüglich des Freibetrages von …“ Weiterlesen im Originalbeitrag