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Auf anwalt.de lesen wirr: „Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.“ Es heisst dort:

„Es gibt drei verbreitete Kündigungsgründe, auf die der Mieter besonders acht geben sollte, wenn es Konflikte mit dem Vermieter gibt und er die Kündigung seines Mietverhältnisses befürchtet. Welche Kündigungsgründe das sind, und wie der Mieter in den jeweiligen Situationen am besten den Wohnungsverlust vermeidet, sagt der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck: Eine der verbreitetsten Kündigungsgründe ist der Eigenbedarf. Nach meiner Schätzung ist der Eigenbedarf als Kündigungsgrund allerdings in etwa vierzig bis sechzig Prozent der Fälle zumindest fragwürdig. Damit meine ich, dass der Eigenbedarf in solchen Fällen meist nur vorgeschoben ist, um einen unliebsamen Mieter los zu werden. Einer gerichtlichen Überprüfung hält dieser „Eigenbedarf“ dann nicht stand. Um einen Verlust der Wohnung wegen vorgeschobenem Eigenbedarf zu verhindern, sollte sich der Mieter früh danach erkundigen, am besten bei einem auf Kündigungen spezialisierten Fachanwalt für Mietrecht, ob der Eigenbedarf des Vermieters überhaupt gerechtfertigt sein könnte. Häufig kommt auch die Kündigung wegen eines Mietrückstandes vor, der nach einer …“ Weiterlesen im Originalbeitrag